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Bei dem Zusammenstoß wurde ich im hinteren Teil so beschädigt, daß ich abgeschleppt werden musste.
Ich stiess mit meinem Auto gegen einen Laternenpfahl, den ein menschliches Wesen verdeckte.
Der bedauerlicherweise tödlich verunglückte Herr F. hat selbst Ansprüche bisher nicht geltend gemacht.
Der Versicherungsnehmer verletzte die Vorfahrt und kurz darauf den von rechts kommenden Radfahrer.
Die Unfallzeugen sind der Schadensmeldung beigeheftet.
Bei starkem Schneefall bin ich wehrlos in der Kurve ins Rutschen gekommen und in entgegenkommende Fahrzeuge geschliddert.
Die Unfallursache beruht vor allem darauf, daß sich der Fahrer Ludwig O.mit ganzer Vehemenz der Mitfahrerin gewidmet hat.
Der Fahrer des Wagens, der den Unfall verursachte, wurde an Ort und Stelle durch ein Strafgeld liquidiert.
Bei dem Unfall waren keine Beteiligten zugegen.
Ich finde es anmassend von Ihnen, daß ich den Unfallbericht ausfüllen soll, wo Sie doch genau wissen, daß ich das wegen meinem kaputten Daumen nicht kann.
An dem Unfall trägt der Tankwagenfahrer die Schuld, weil er mir die Vorfahrt geschnitten hat.
Frau H. fuhr mit mir als Beifahrerin. Bei dem Unfall wurde keiner verletzt, nur Frau H. ist in anderen Umständen.
Die Fahrt war an einem Baum zu Ende. Er stand unter Alkohol.
Als das Auto die Polizei erblickte, erschrak es und fuhr zurück.
Bei dem Unfall mit dem Streifenwagen wurden ein Polizist verletzt. An diesem entstand Sachschaden in Höhe von DM 5.000,--.
Als wir kurz vor Baden-Baden waren, sah ich auf meine Uhr, und als ich wieder aufblickte, sah ich nichts mehr.
Die Straße war abschüssig. Nachdem ich ausgestiegen war, warf ich die Fahrertür ins Schloss. Beim Telefonieren sah ich, dass der Wagen einfach losfuhr.
Ich bitte meine Ansprüche wohlwollend baldigst zu erledigen, da ich seitdem Zusammenstoß kein festes Verhältnis mehr habe.
Der andere Fahrer änderte seine Absicht, so daß ich in ihn hineinfuhr.
In obiger Unfallschadenssache darf ich Ihnen mitteilen, daß sich mein Mandant erledigt hat.
Der Unfall kam nur deshalb zustande, weil ich mir von der Dame ein falsches Bild gemacht hatte.
Die von mir gestreifte Person war nur eine Prostituierte, so daß höchstens Sachschaden in Frage kommt...
Vor dem Überqueren der Fahrbahn schaute ich nach links und gleichzeitig nach rechts.
Vor der unübersichtlichen Rechtskurve in Höhe des Hauses Nr. 221 stand ein grosser Lkw, der teilweise auf der Fahrbahn, teilweise auf dem Gehsteig abgestellt war, um in der dortigen Apotheke ein Rezept einzulösen.
Ich fuhr weiter und sah nur einen Schatten, der von meinem Auto umgefahren wurde.
Hiermit möchte ich mir gestatten meinen Sohn als Unfall zu melden.
Die Polizisten, die den Unfall aufnahmen, bekamen von meiner Braut alles gezeigt, was Sie sehen wollten.
Daß der Unfallverursacher im kritischen Moment betrunken war, haben wir daraus entnommen, als der schrie, daß er keine Angst vor seiner Frau habe.
Ich sah ein trauriges Gesicht an meiner Windschutzscheibe vorbeifliegen, bevor er auf meinem Dach aufschlug.
Meine Frau hatte noch nie einen Unfall, weil Sie immer sehr aufpasst im Verkehr.
Ich prallte gegen die Zaunmauer und wurde unbewusst. Aus war es mit meiner Gesinnung.
Vom Fahrer des Wagens ist nur sein männliches Geschlecht bekannt.
Dieser Pkw fuhr weiter und kam erst 20 Minuten später ohne Wagen an die Unfallstelle zurück.
W. trug Ohrenschützer und konnte deswegen meinen sich nähernden Pkw weder sehen noch hören.
Meine Frau fuhr mit dem Auto rückwärts und kam dicht an die Umzäunung, wo die Nachbarin einen Badeanzug zum Trocknen aufgehängt hatte. Mit der Stoßstange wurde der Badeanzug mitgeschleift und zerrissen.
Durch den starken Gewitterregen war die Strasse glitschig und rutschte gegen den Bordstein.
Ich mußte schneller fahren, um durch den Luftzug die Biene aus dem Auto zu kriegen.
Der Lkw hat einen schweren Schrank in die kleine Dachgeschoßwohnung transportiert und dabei erheblichen Schaden angerichtet.
Schuld war ein Insektenflug in mein Auge, ein Bruchteil von einer Sekunde und es war passiert.
Menschenschaden ist nicht entstanden, da ich bestenfalls Radfahrertempo hatte.
Beide Autos stiessen mit dem Kühler zusammen. Es gab aber lediglich Blutergüsse.
Die Mitnahme der Anhalterin erfolgte nicht aus Gefälligkeit sondern aus Gesellschaft.
Bitte lassen Sie sich vom zuständigen Polizeirevier bestätigen, daß der Schaden wegen Geringfügigkeit nicht polizeilich aufgenommen wurde.
Das Pferd lief in die Fahrbahn, ohne sich vorschriftsmßssig zu vergewissern, ob die Strasse frei ist.
An der Kreuzung prallten unsere Fahrzeuge zusammen. Eine Abbremsung war nicht mehr nötig.
Ich überschlug mich seitwärts mehrmals, um eine Kollision mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zu vermeiden.
Vor mir fuhr ein riesiger Möbelwagen. Der Sog war so stark, daß ich über die Kreuzung gezogen wurde.
Um den Zusammenstoß zu vermeiden steuerte ich gegen den anderen Wagen.
Bei dem Unfall wurde mein Schwiegersohn nicht verletzt, denn er war gar nicht mitgefahren.
Kann leider die Prämie nicht zahlen. Letzte Woche haben wir ein Kind gekriegt und morgen kriegen wir Kohlen.
Der Fußgänger hatte anscheinend keine Ahnung, in welche Richtung er gehen sollte, und so überfuhr ich ihn.
Ich habe nun so viele Formulare ausfüllen müssen, daß es mir bald lieber wäre, mein geliebter Mann wäre überhaupt nicht gestorben.
Der andere Wagen fuhr mal links, dann nach rechts, dann wieder nach links ehe ich mit ihm kollidieren konnte.
In einer Linkskurve geriet ich ins Schleudern, wobei mein Wagen einen Obststand streifte und ich, behindert durch die wilddurcheinanderpurzelnden Bananen, Orangen und Kürbisse, nach dem Umfahren eines Briefkastens - zusammen mit zwei parkenden Pkw - den Hang hinunterrutschte. Danach verlor ich bedauerlicherweise die Herrschaft über meine Auto.
Beim Heimkommen fuhr ich versehentlich in eine falsche Grundstücksauffahrt und rammte einen Baum, der bei mir dort nicht steht.
Um es kurz zu machen: Wenn ich das Geld nicht in den nächsten 8 Tagen bekomme, verzichte ich darauf.
Ich habe gestern auf der Heimfahrt einen Zaun in 20m Länge umgefahren. Ich wollte Ihnen den Schaden vorsorglich melden. Bezahlen brauchen Sie nichts, denn ich bin unerkannt entkommen.
Ich weiss, daß ich schuld bin, aber ich sehe es nicht ein. Das Reh lief in den Wagen, aber ohne sich um den Schaden zu kümmern, lief es weiter in den Wald.
Im Pkw befand sich im Kindersitz noch der 6 Monate alte Sohn. Auf eine Vernehmung des Sohnes wurde verzichtet.
Die Geburtsurkunde des KFZ ist beigefügt.
Ich kam von der Straße ab, wobei ein Baum meinem Auto nicht ausweichen konnte.
Die Ehefrau des zertrümmerten Autos wurde nur leicht, der Mann glücklicherweise nicht verletzt.
Bei einer abendlichen Fahrt mit meiner Ehefrau hab ich Wildschaden erlitten.
Es war die Zeit des Stoßverkehrs. Ich stieß auf das vor mir zum Stehen gekommene Fahrzeug.
Herr P. fuhr plötzlich rückwärts und fuhr mich um. Dann fuhr er wieder vorwärts und fragte, was passiert sei.
Vier Wochen nach dem Unfall wurde der Gehgips am rechten Arm wieder entfernt.
Obwohl der Versicherte einen Seitensprung machte, kam nicht er, sondern seine Frau zu Schaden.
Ich holte die Polizei und ließ mir die Unschuld meiner Frau bestätigen.
Der Unfall passierte, weil ich von einem Auto unbekannter Nationalität geblendet wurde.
Ich fuhr vorn auf, während es hinten bumste.
Frl. B näherte sich der Ampel und sprang von Gelb auf Grün um.
Dann durchbrach ich mit meinem Lkw die Schallmauer der Autobahn.
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont - Konrad Adenauer
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